KIG-Einstufung selbst nachvollziehen
KIG-Checker: zahlt die Kasse die Zahnspange?
Kreuzen Sie an, was zutrifft. Der Checker rechnet nach dem amtlichen Schema des Gemeinsamen Bundesausschusses und zeigt, welcher KIG-Grad daraus folgt und ob dieser Grad Kassenleistung bedeutet. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Zahlt die Kasse die Zahnspange?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt ab Schweregrad 3. Kreuzen Sie an, was Sie bei Ihrem Kind sehen — millimetergenau muss es nicht sein.
Wie der Checker rechnet
Grundlage ist Anlage 1 der Kieferorthopädie-Richtlinien: 11 Befundgruppen, jede mit eigenen Schwellenwerten. Der Checker bildet dieses Raster ab, mehr nicht. Er gewichtet nichts, schätzt nichts und zieht keine eigenen Schlüsse.
Zwei Regeln bestimmen das Ergebnis. Erstens: Es zählt der schwerste Einzelbefund. Wer in einer Gruppe Grad 4 erreicht, ist Kassenfall — auch wenn alles andere bei Grad 1 liegt. Zweitens: Ab Grad 3 zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, zunächst zu 80 Prozent, die restlichen 20 Prozent nach erfolgreichem Abschluss zurück. Bei mehreren Kindern gleichzeitig in Behandlung sinkt der vorzustreckende Eigenanteil auf 10 Prozent.
Welcher Befund zu welchem Grad führt, steht vollständig in der KIG-Tabelle. Checker und Tabelle lesen dieselben Werte aus derselben Datei — sie können nicht auseinanderlaufen.
Was der Checker nicht kann
Er kann nicht messen. Genau daran hängt aber fast jede Einstufung: Ob die oberen Schneidezähne 5 oder 7 Millimeter vorstehen, entscheidet zwischen Privatleistung und Kassenleistung. Millimeter, die zu Hause geschätzt werden, weichen von der Messung in der Praxis regelmäßig ab — in beide Richtungen.
Er kennt außerdem den Zeitpunkt nicht. Die verbindliche Einstufung erfolgt im späten Wechselgebiss, wenn die bleibenden Zähne weitgehend durchgebrochen sind, und noch einmal unmittelbar vor Behandlungsbeginn. Ein Ergebnis, das Sie heute an einem Achtjährigen ermitteln, sagt über die spätere amtliche Einstufung wenig aus.
Was der Checker leistet, ist etwas anderes: Er macht nachvollziehbar, worüber in der Praxis entschieden wird. Wer mit einer Vorstellung davon in das Gespräch geht, welche Befundgruppe im eigenen Fall relevant ist und wo die Schwelle liegt, kann gezielter fragen — und eine Einstufung nachvollziehen, statt sie hinzunehmen.
Fachliche Prüfung
Dieser Checker ist noch nicht fachlich geprüft. Er gibt das amtliche Schema des G-BA wieder, so wie es veröffentlicht ist — aber es hat bislang keine kieferorthopädische Praxis gegengelesen. Solange das so ist, steht hier kein Name. Ein erfundener oder vorauseilender Prüfer wäre wertlos.
Zwei Zuordnungen sind offen
Die amtliche Anlage 1 liegt beim G-BA nur als Rastergrafik vor. Aus dieser Grafik lassen sich zwei Zuordnungen nicht sicher ablesen:
- Gruppe S, Verlagerung — ein Zahn, der schief im Kiefer liegt. Der Checker führt diesen Fall als S4.
- Gruppe T, leichter Tiefbiss — eine Überdeckung von 1 bis 3 mm. Der Checker führt diesen Fall als T1.
Beides ist plausibel und beides ist ungeprüft. Wir raten hier nicht und bereinigen auch nichts: Solange die Zuordnung nicht bestätigt ist, bleibt sie als offen markiert. Wenn einer dieser beiden Fälle auf Sie zutrifft, lassen Sie ihn in der Praxis bestätigen, bevor Sie sich auf das Ergebnis verlassen.
Sie sind Kieferorthopädin oder Kieferorthopäde? Wenn Sie dieses Tool gegenlesen und die zwei offenen Zuordnungen klären möchten, erscheinen Ihr Name und Ihre Praxis hier und im strukturierten Datensatz der Seite. Der Kontakt steht im Impressum.
Quellen und Stand
- Zuletzt geprüft
- 29.08.2026
- Grundlage
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- Kieferorthopädie-Richtlinien, Anlage 1: Kieferorthopädische Indikationsgruppen Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) — Amtliches Einstufungsschema. Grundlage aller Grade und Millimeterwerte in diesem Rechner.
- Kieferorthopädie-Richtlinien, Anlage 2: Kriterien zur Anwendung der KIG Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) — Regelt, wie und wann gemessen wird — unter anderem die Einstufung im späten Wechselgebiss.
- Kieferorthopädie-Richtlinien (Gesamtfassung) Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) — Befunderhebung, Diagnostik und Behandlungsplanung.
Diese Seite gibt eine Orientierung, keine Diagnose. Die verbindliche Einstufung und jede Aussage über die Kostenübernahme im Einzelfall trifft allein eine kieferorthopädische Praxis zusammen mit Ihrer Krankenkasse.