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Retention nach der Zahnspange

Retainer: was er kostet und wer ihn bezahlt

Ein Retainer hält, was die Zahnspange erreicht hat — bezahlt wird er meistens trotzdem privat. Diese Seite rechnet durch, was die beiden Bauformen kosten, in welchem genau umrissenen Fall die Kasse doch einspringt und welche Krankenkasse freiwillig etwas dazugibt.

Was ein Retainer ist

Ein Retainer hält das Ergebnis der kieferorthopädischen Behandlung fest. Die aktive Phase mit der Spange bewegt die Zähne, die anschließende Retentionsphase sorgt dafür, dass sie in der neuen Stellung bleiben. Ohne diese zweite Phase ist die erste in Gefahr.

Es gibt zwei Bauformen. Der festsitzende Retainer ist ein dünner Draht, der von innen hinter die Frontzähne geklebt wird — man sieht ihn nicht und man kann ihn nicht vergessen. Der herausnehmbare Retainer ist eine Schiene oder eine Platte, die meist nachts getragen wird.

Für die Kostenfrage ist dieser Unterschied entscheidend, und zwar aus einem Grund, der mit Medizin nichts zu tun hat: Die beiden Bauformen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung völlig verschieden behandelt.

Festsitzend oder herausnehmbar

Die beiden Bauformen im Vergleich — Preisspannen je Kiefer
  Festsitzend Herausnehmbar
Was es ist Dünner Draht, hinter die Frontzähne geklebt Schiene oder Platte, meist nachts getragen
Preis je Kiefer 200 € – 500 € 100 € – 300 €
Kasse im Regelfall privat Ausnahme: starker Engstand im Unterkiefer, siehe unten Regelleistung wenn die Behandlung selbst Kassenleistung war
Mitwirkung Keine — der Draht sitzt fest und wird nicht vergessen Wirkt nur, wenn er auch getragen wird
Folgekosten Reparatur 20 € – 60 € je Klebestelle, Entfernung 40 € – 60 € je Kiefer Ersatz bei Verlust oder Bruch

Die Preisspannen stammen aus öffentlich zugänglichen Praxis- und Kassenangaben. Verbindlich ist allein der Kostenvoranschlag Ihrer Praxis: Retainer werden privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet, und die Steigerungssätze unterscheiden sich von Praxis zu Praxis.

Was es bei Ihnen kostet

Der Rechner stellt zusammen, welcher Teil Kassenleistung ist und was bei Ihnen hängen bleibt — einschließlich des freiwilligen Zuschusses Ihrer Kasse, falls es einen gibt. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser: Ihre Angaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert.

Kostenaufstellung · Retentionsphase

Was kostet der Retainer wirklich?

Die Zahnspange ist bezahlt — und dann kommt die Rechnung für den Draht dahinter. Hier sehen Sie, welcher Teil Kassenleistung ist und was bei Ihnen hängen bleibt.

Zuschüsse zuletzt geprüft am 29.08.2026.
Welchen Retainer bekommen Sie?
In welchem Kiefer?
Lag ein starker Engstand im Unterkiefer vor?

Gemeint ist die Einstufung E3 oder E4 zu Beginn der Behandlung. Sie steht im Heil- und Kostenplan.

Ihre Krankenkasse

Was die Kasse zahlt

Herausnehmbare Retention: Regelleistung

War die Zahnspangenbehandlung selbst Kassenleistung, trägt die gesetzliche Krankenkasse auch die herausnehmbare Retention — befristet auf zwei Jahre, deren Beginn die Kieferorthopädie-Richtlinie genau festlegt; die Frist ist unten unter Zwei Jahre zahlt die Kasse erklärt. Ob die Behandlung Kassenleistung war, hing an der KIG-Einstufung zu Beginn: ab Grad 3 zahlt die Kasse.

Festsitzender Retainer: die Ausnahme E3 und E4

Der festsitzende Retainer ist im Regelfall Privatleistung. Es gibt eine Ausnahme, und sie ist präzise gefasst: Lag zu Beginn der Behandlung ein starker Engstand der Unterkiefer-Frontzähne vor — Grad E3 oder E4 nach Anlage 1 der Kieferorthopädie-Richtlinien —, kann die Kasse den festsitzenden Retainer im Unterkiefer übernehmen. Die kieferorthopädische Praxis muss das beantragen.

Zwei Einschränkungen dazu, die regelmäßig übersehen werden. Erstens gilt die Ausnahme nur für den Unterkiefer. Wird zusätzlich der Oberkiefer versorgt, bleibt dieser Teil Privatleistung. Zweitens zählt die Einstufung zu Behandlungsbeginn, nicht der Zustand heute — der Engstand ist ja gerade behandelt worden. Der Wert steht im Behandlungsplan. Wenn Sie ihn nicht finden, fragen Sie in der Praxis danach, bevor Sie eine Privatrechnung bezahlen.

E3 bedeutet einen Engstand von über 3 bis 5 mm, E4 einen von über 5 mm — gemessen als Abweichung der Kontaktpunkte. Die vollständige Systematik steht in der KIG-Tabelle.

Welche Krankenkasse zahlt freiwillig dazu

Jenseits der Regelleistung zahlen einzelne Kassen freiwillig etwas zum festsitzenden Retainer. Das sind Satzungsleistungen: kein gesetzlicher Anspruch, jede Kasse entscheidet selbst, und die Beträge ändern sich — meist zum Jahreswechsel. Eine Übersicht dazu gibt es sonst nirgends, deshalb pflegen wir diese hier.

Die Beträge sind Höchstbeträge und nie mehr als die tatsächlichen Kosten. In aller Regel zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend ein.

Zuschuss auf der Kassen-Website oder in der Satzung belegt

11 Kassen mit belegtem Zuschuss zum festsitzenden Retainer. Zuletzt geprüft am 29.08.2026.
Krankenkasse Zuschuss Gilt für Reparatur
DAK-Gesundheit bis 200 € einmalig Ober- und Unterkiefer
BKK ProVita bis 500 € einmalig Ober- und Unterkiefer
KKH bis 150 € einmalig nur Unterkiefer bis 50 €
mhplus bis 150 € einmalig nur Unterkiefer
BKK·VBU (mkk – meine krankenkasse) bis 150 € einmalig nur Unterkiefer bis 50 €
AOK Bayern bis 75 € je Kiefer Ober- und Unterkiefer
BKK24 bis 125 € einmalig nur Unterkiefer
Techniker Krankenkasse bis 100 € einmalig Ober- und Unterkiefer
energie-BKK bis 100 € je Kiefer Ober- und Unterkiefer
HEK – Hanseatische Krankenkasse bis 100 € einmalig Ober- und Unterkiefer
SECURVITA BKK bis 100 € einmalig Ober- und Unterkiefer

Zuschuss wahrscheinlich, Höhe unbestätigt

Für diese Kassen ist die Leistung belegt, der Betrag aber nur über ein Vergleichsportal auffindbar. Fragen Sie nach, bevor Sie damit rechnen.

Kassen mit unbestätigter Zuschusshöhe
Krankenkasse Zuschuss Anmerkung
SBK – Siemens-Betriebskrankenkasse bis 150 € je Kiefer Die Angaben widersprechen sich: eine Quelle nennt 150 € je Kiefer, eine andere 100 € einmalig für Versicherte unter 18. Vor der Einreichung direkt bei der SBK nachfragen.
Pronova BKK bis 150 € Der Betrag stammt aus einem Vergleichsportal; die Leistungsseiten der Pronova BKK nennen keine Summe. Vor der Einreichung nachfragen.
IKK gesund plus bis 50 € Die Leistung selbst ist belegt, die Höhe von rund 50 € nur über eine Sekundärquelle. Zum 1. Oktober 2026 fusioniert die Kasse mit der IKK Brandenburg und Berlin — die Regelung kann sich dadurch ändern.
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bis 50 € nur Unterkiefer Betrag nur über eine Sekundärquelle belegt. In der Satzung gegenprüfen.
AOK Rheinland/Hamburg Höhe unklar Die Höhe ist nicht veröffentlicht. Ohne Teilnahme am Bonusprogramm gibt es die Leistung nicht.

Kassen, die den Retainer ausdrücklich nicht bezuschussen

Ihre Kasse fehlt hier? Für viele Kassen — darunter Barmer, IKK classic, Knappschaft, hkk, BIG direkt gesund, Viactiv, Audi BKK und die meisten regionalen AOKs — ließ sich kein Zuschuss belegen. Das heißt nicht, dass es keinen gibt: Satzungsleistungen sind oft schlecht auffindbar und ändern sich zum Jahreswechsel. Fragen Sie direkt nach „Zuschuss festsitzender Frontzahnretainer“ — am Telefon wird das häufig zunächst verneint, weil es keine Regelleistung ist.

Alle Angaben sind freiwillige Satzungsleistungen ohne gesetzlichen Anspruch. Kassen können sie jederzeit ändern oder streichen. Verbindlich ist allein die aktuelle Satzung Ihrer Kasse. Wir prüfen diese Übersicht zweimal jährlich, im Januar und im Juli.

Wie lange muss der Retainer bleiben?

Auf diese Frage gibt es keine wissenschaftlich gesicherte Antwort. Das ist nicht ausweichend gemeint, sondern der Stand der Forschung: Der Cochrane-Review zur Retention — die umfassendste Auswertung der Studienlage, 47 Studien mit 4.377 Teilnehmenden — kommt zu dem Ergebnis, dass sich aus den vorliegenden Untersuchungen weder ein bestimmtes Verfahren noch eine bestimmte Dauer als die richtige ableiten lässt. In der deutschen Zusammenfassung steht es so: „Wir können keine eindeutigen Schlussfolgerungen über einzelne Ansätze zur Retention ziehen, da wir wenig Vertrauen in die Evidenz haben." Nur drei der untersuchten Studien haben überhaupt länger als zwei Jahre nachbeobachtet.

Dazu kommt ein zweiter Befund, der selten ausgesprochen wird: Für die Retention gibt es in Deutschland keine Leitlinie. Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie führt Leitlinien zu Behandlungszeitpunkten und zur Diagnostik, aber keine zur Retentionsdauer, und eine eigene Stellungnahme dazu existiert ebenfalls nicht. Wer eine offizielle Zahl sucht, sucht etwas, das es nicht gibt. Genau deshalb sagt jede Praxis etwas anderes: Die Angaben stützen sich auf Erfahrung und Lehrbuchkonvention, nicht auf eine gemeinsame Vorgabe.

Was sich sagen lässt, steht in den nächsten Abschnitten — getrennt nach Bauform, und jeweils mit dem Hinweis, worauf eine Aussage beruht.

Herausnehmbarer Retainer: das übliche Schema

In der Praxis üblich ist eine stufenweise Reduktion: anfangs ganztägig oder jede Nacht, später nur noch jede zweite oder dritte Nacht, dann noch seltener. Das ist verbreitete klinische Praxis und Erfahrungswissen — kein durch Studien belegtes Protokoll. Welche Stufen für Sie gelten und wann die nächste ansteht, legt Ihre Praxis fest.

Ein belastbares Studienergebnis gibt es an dieser Stelle aber doch, und für den Alltag ist es das wichtigste: Zwischen nächtlichem und ganztägigem Tragen fand sich kein Unterschied in der Stabilität — weder bei Platten noch bei Klarsichtschienen. Nachts tragen ist also nicht die schlechtere Variante. Die Einschränkung gehört dazu: Dieser Vergleich stützt sich auf eine einzelne Studie mit 52 Teilnehmenden, und die Autoren des Cochrane-Reviews stufen die Verlässlichkeit selbst als niedrig ein.

Festsitzender Retainer: bleibt oft dauerhaft

Der geklebte Draht wird häufig gar nicht mehr entfernt. Der Grund steht in den Langzeitbeobachtungen: Die Frontzähne im Unterkiefer wandern auch Jahre nach der Behandlung noch — nicht bei jedem und nicht gleich stark, aber messbar. Die viel zitierte Untersuchung von Little, Riedel und Årtun aus dem Jahr 1988 hat dafür 31 Behandelte, bei denen im Rahmen der Behandlung vier Prämolaren gezogen worden waren, 10 bis 20 Jahre über das Ende der Retention hinaus verfolgt: Am Ende war die Frontzahnstellung im Unterkiefer nur bei etwa jedem zehnten dieser Fälle noch klinisch zufriedenstellend. Das ist eine kleine und besonders zusammengesetzte Gruppe, die Zahl lässt sich also nicht eins zu eins auf jede Behandlung übertragen. Unstrittig ist in der Langzeitliteratur aber die Richtung: Die Unterkieferfront ist die Stelle, an der sich über Jahre hinweg etwas verändert.

Der zeitliche Verlauf ist dabei der eigentlich nützliche Teil dieser Beobachtung. Etwa die Hälfte des gesamten Rückfalls fällt in die ersten zwei Jahre nach dem Ende der Retention; danach setzt sich die Verschlechterung langsamer, aber über zwanzig Jahre fort. Das spricht nicht gegen die Behandlung — es spricht dafür, die Retention nicht zu früh zu beenden, denn der stärkste Teil der Rückwanderung passiert in den ersten zwei Jahren, nachdem sie endet.

Daraus folgt, was in der Fachliteratur heute überwiegend empfohlen wird: eine langfristige, im Zweifel dauerhafte Retention, vor allem im Unterkiefer. Die Begründung ist nicht, dass jeder einen Rückfall bekommt, sondern dass sich vorher nicht sagen lässt, wen es trifft. Dieselbe Fachliteratur räumt dabei offen ein, dass für diese Empfehlung eine belastbare Studiengrundlage fehlt. Sie ist klinischer Konsens, keine bewiesene Notwendigkeit. Und weil sie im Ergebnis auf unbestimmte Zeit hinausläuft, gehört sie in das Aufklärungsgespräch vor der Behandlung — nicht in eine Nebenbemerkung am letzten Termin.

Was passiert, wenn der Retainer wegkommt

Die Zähne können zurückwandern. Betroffen ist vor allem wieder die Unterkieferfront; sie ist in allen Langzeitbeobachtungen die Stelle, an der sich zuerst und am deutlichsten etwas verändert. Ob das bei Ihnen passiert und wie stark, lässt sich nicht vorhersagen — es gibt kein Merkmal, an dem man vorher erkennen könnte, wer stabil bleibt.

Was wir Ihnen nicht sagen: nach wie vielen Wochen oder Monaten das sichtbar wird. Solche Zahlen kursieren im Netz, stammen aber aus Praxis- und Anbieterblogs und sind durch keine Primärquelle gedeckt. Wer den Retainer verloren hat, ihn nicht mehr trägt oder den Eindruck hat, dass sich etwas verschoben hat, klärt das ohnehin am besten dort, wo jemand nachmessen kann.

Zwei Jahre zahlt die Kasse, danach Sie

Für die gesetzliche Krankenversicherung ist die Sache dagegen klar begrenzt. Die Kieferorthopädie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses formuliert in Abschnitt B Nummer 12: „Maßnahmen zur Retention sind bis zu zwei Jahren nach dem Ende des Kalenderquartals, für das die letzte Abschlagszahlung geleistet worden ist, Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung."

Der zweite Teil dieses Satzes wird regelmäßig überlesen, und er verschiebt das Datum: Die Frist läuft nicht ab Ihrem letzten Termin, sondern ab dem Ende des Kalenderquartals, für das Ihre Kasse zuletzt eine Abschlagszahlung geleistet hat. Fiel diese Zahlung etwa in den Februar, beginnt die Frist erst am 31. März und endet zwei Jahre später. Wenn Sie wissen wollen, woran Sie sind, fragen Sie in der Praxis nach diesem Stichtag — dort ist er bekannt.

Innerhalb der zwei Jahre ist die Überwachung der Retention mit den Behandlungsziffern abgegolten, mit denen die Kasse die Behandlung ohnehin bezahlt hat; Kontrolltermine kosten Sie also nichts extra. Auch die Retainer selbst und notwendige Reparaturen sind in dieser Zeit im gesetzlich vorgesehenen Rahmen gedeckt — im Rahmen dessen, was überhaupt Kassenleistung ist. Das ist der wichtige Zusatz: Ein festsitzender Retainer gehört nur bei Grad E3 oder E4 in der Unterkieferfront dazu, sonst bleibt er auch in diesen zwei Jahren Privatleistung.

Danach endet die Zuständigkeit der Kasse vollständig. Keine Kontrolle, keine Reparatur, keine Neuanfertigung, keine Entfernung mehr auf Kassenkosten. Was ab diesem Zeitpunkt anfällt, zahlen Sie selbst — und zwar unabhängig davon, wie lange die Praxis das Tragen empfiehlt. Genau in dieser Lücke zwischen zwei Jahren Kassenleistung und einer Empfehlung, die auf Dauer angelegt ist, entstehen die Kosten, um die es auf dieser Seite geht: was es bei Ihnen kostet und welche Kasse freiwillig etwas dazugibt.

Ein Nebeneffekt, der teuer werden kann: Die Retentionsphase vorzeitig zu beenden, beendet zugleich die Kassenbehandlung insgesamt — und damit die Ansprüche gegen die Kasse. Alles, was danach noch nötig wird, ist Selbstzahlerleistung. Es lohnt sich also nicht, die zwei Jahre abzukürzen.

Wenn der Draht sich löst

Ein festsitzender Retainer wird an jedem Zahn einzeln festgeklebt. Löst sich eine dieser Klebestellen, hält der Draht an dieser Stelle nichts mehr — auch wenn er ansonsten sitzt und Sie nichts spüren.

Dass das vorkommt, ist keine Ausnahme. Eine Metaanalyse von 34 Studien mit 3.484 Teilnehmenden (Aye und andere, European Journal of Orthodontics 2023) beziffert die Ausfallrate geklebter Retainer insgesamt auf rund 35 Prozent. Interessanter als die Gesamtzahl ist ihr Verlauf: In kurzfristigen Beobachtungen liegt sie bei etwa 24 Prozent, in mittelfristigen bei 40 Prozent, in langfristigen bei 54 Prozent. Je länger der Draht liegt, desto wahrscheinlicher ist, dass sich irgendwann etwas löst. Das ist kein Argument gegen den festsitzenden Retainer — es ist ein Argument dafür, ihn nicht zu vergessen.

Der eigentliche Grund für diese Aufmerksamkeit ist ein anderer: Eine Ablösung kann unbemerkt bleiben. Der Draht sieht dann aus wie vorher und fühlt sich an wie vorher, hält an einer Stelle aber nichts mehr. Ein teilweise gelöster oder verformter Draht kann Zähne sogar aktiv bewegen, statt sie nur zu halten — die Fachliteratur beschreibt das als „X-Effekt" oder „Twist-Effekt", und eine deutsche 3D-Auswertung von 1.062 Patientenmodellen hat den Twist-Effekt auch für den Oberkiefer bestätigt. Ein defekter Retainer ist also nicht einfach wirkungslos. Er kann selbst zum Problem werden.

Praktisch heißt das: Wenn der Draht sich gelöst anfühlt, wenn etwas piekst oder wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Zahn sich bewegt hat — dann gehört das zeitnah in die Praxis und nicht auf die Liste der Dinge, die man beim nächsten ohnehin anstehenden Termin erwähnt.

Zu den Kontrollen: Üblich ist, den festsitzenden Retainer in den ersten rund zwei Jahren in der kieferorthopädischen Praxis kontrollieren zu lassen — in dieser Zeit ist die Ablöserate am höchsten — und ihn danach beim Zahnarztbesuch alle sechs bis zwölf Monate mit anschauen zu lassen. Das ist eine gängige Empfehlung aus der Fachliteratur, keine verbindliche Vorgabe. Welches Intervall in Ihrem Fall sinnvoll ist, sagt Ihnen Ihre Praxis.

Die Reparatur kostet in aller Regel 20 € bis 60 € je Klebestelle. Wer zahlt das? Im Regelfall Sie selbst: Was privat eingesetzt wurde, wird auch privat repariert. Zwei Kassen in der Übersicht oben bezuschussen Reparaturen ausdrücklich — die KKH und die BKK·VBU mit jeweils bis zu 50 €. Bei allen anderen lohnt die Nachfrage trotzdem, weil Satzungsleistungen selten vollständig dokumentiert sind. Lief die Behandlung als Kassenleistung und liegt der Retainer noch innerhalb der zwei Jahre, gilt außerdem der Rahmen der Retentionsphase.

Entfernen lassen

Das Entfernen kostet 40 € bis 60 € je Kiefer. Der Draht wird abgelöst, die Klebereste werden entfernt und die Zahnflächen poliert — ein kurzer Termin ohne Betäubung.

Diese Kosten tragen Sie selbst, auch dann, wenn die Kasse einen Zuschuss zum Einsetzen gezahlt hat. Die DAK etwa schließt Reparatur und Entfernung ausdrücklich aus. Rechnen Sie sie von Anfang an mit ein — dann ist der Betrag am Ende keine Überraschung.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft
29.08.2026
Grundlage

Diese Seite gibt eine Orientierung, keine Diagnose. Die verbindliche Einstufung und jede Aussage über die Kostenübernahme im Einzelfall trifft allein eine kieferorthopädische Praxis zusammen mit Ihrer Krankenkasse.