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KIG — Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Die KIG-Tabelle: ab Grad 3 zahlt die Kasse

Ob die gesetzliche Krankenkasse eine Zahnspange bezahlt, entscheidet nicht die Praxis und nicht die Kasse nach Gefühl, sondern ein amtliches Raster: die kieferorthopädischen Indikationsgruppen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Jeder Befund bekommt einen Grad von 1 bis 5. Ab Grad 3 ist die Behandlung Kassenleistung.

Alle elf Befundgruppen

Es zählt immer der schwerste Einzelbefund. Wer in einer Gruppe Grad 3 erreicht, ist Kassenfall — auch wenn alle anderen Befunde bei Grad 1 liegen. Die Buchstaben sind die amtlichen Kürzel, die Sie auch auf dem Behandlungsplan Ihrer Praxis wiederfinden.

Achten Sie auf die letzte Spalte. Nur in wenigen Gruppen ist der Befund für sich genommen schon Kassenleistung. In den meisten entscheidet die Ausprägung: Ein Engstand von 3 mm ist Privatsache, über 3 mm zahlt die Kasse.

KIG-Einstufung nach den Kieferorthopädie-Richtlinien des G-BA, Anlage 1. Elf Befundgruppen, Grad 1 bis 5.
Gruppe Befund Einstufung Höchster Grad Kasse
A Angeborene Fehlbildung im Gesicht z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
  • A5 — liegt vor Kasse
5 zahlt
U Ein Zahn fehlt oder ist nicht angelegt nur wenn die Lücke kieferorthopädisch geschlossen werden soll
  • U4 — liegt vor Kasse
4 zahlt
S Ein Zahn kommt nicht durch Zahn steckt fest oder liegt falsch im Kiefer (außer Weisheitszähne)
  • S5 — Zahn ist da, bricht aber nicht durch Kasse
  • S4 — Zahn liegt schief im Kiefer Kasse
5 zahlt
D Obere Schneidezähne stehen zu weit vor Abstand nach vorn, gemessen in Millimetern
  • D1 — bis 3 mm privat
  • D2 — über 3 bis 6 mm privat
  • D3 — über 6 bis 9 mm Kasse
  • D4 — über 9 mm Kasse
4 ab D3
M Untere Zähne stehen vor den oberen Vorbiss, gemessen in Millimetern
  • M4 — bis 3 mm Kasse
  • M5 — über 3 mm Kasse
5 zahlt
O Zähne schließen vorne nicht offener Biss — Lücke zwischen oberen und unteren Zähnen
  • O1 — bis 1 mm privat
  • O2 — über 1 bis 2 mm privat
  • O3 — über 2 bis 4 mm Kasse
  • O4 — über 4 mm Kasse
4 ab O3
T Obere Zähne verdecken die unteren stark tiefer Biss
  • T1 — Überdeckung 1–3 mm privat
  • T2 — über 3 mm, Zähne berühren das Zahnfleisch privat
  • T3 — über 3 mm, Zahnfleisch wird verletzt Kasse
3 ab T3
B Seitenzähne beißen aneinander vorbei Bukkal- oder Lingualokklusion
  • B4 — liegt vor Kasse
4 zahlt
K Kreuzbiss oder Kopfbiss die Kiefer passen in der Breite nicht zusammen
  • K2 — Kopfbiss — Höcker treffen aufeinander privat
  • K3 — Kreuzbiss auf beiden Seiten Kasse
  • K4 — Kreuzbiss auf einer Seite Kasse
4 ab K3
E Zähne stehen eng oder schief Engstand — Abweichung der Kontaktpunkte in Millimetern
  • E1 — bis 1 mm privat
  • E2 — über 1 bis 3 mm privat
  • E3 — über 3 bis 5 mm Kasse
  • E4 — über 5 mm Kasse
4 ab E3
P Zu wenig Platz für die bleibenden Zähne Platzmangel in Millimetern
  • P1 — bis 3 mm privat
  • P2 — über 3 bis 4 mm privat
  • P3 — über 4 mm Kasse
3 ab P3

Zwei Zuordnungen in dieser Tabelle sind noch nicht abschließend gegen die amtliche Vorlage abgeglichen: die Verlagerung eines Zahns (Gruppe S) und der leichte Tiefbiss mit 1 bis 3 mm Überdeckung (Gruppe T). Die Anlage 1 liegt beim G-BA nur als Rastergrafik vor. Lassen Sie diese beiden Punkte in der Praxis bestätigen.

KIG 3: die Schwelle, auf die es ankommt

Grad 3 ist der Punkt, an dem aus einer Privatleistung eine Kassenleistung wird. Entsprechend oft wird danach gesucht. Nach der Anlage 1 führen genau diese Befunde zu Grad 3:

Befunde, die zu KIG-Grad 3 führen
Kürzel Befund Ab wann Grad 3
D3 Obere Schneidezähne stehen zu weit vor Abstand nach vorn, gemessen in Millimetern über 6 bis 9 mm
O3 Zähne schließen vorne nicht offener Biss — Lücke zwischen oberen und unteren Zähnen über 2 bis 4 mm
T3 Obere Zähne verdecken die unteren stark tiefer Biss über 3 mm, Zahnfleisch wird verletzt
K3 Kreuzbiss oder Kopfbiss die Kiefer passen in der Breite nicht zusammen Kreuzbiss auf beiden Seiten
E3 Zähne stehen eng oder schief Engstand — Abweichung der Kontaktpunkte in Millimetern über 3 bis 5 mm
P3 Zu wenig Platz für die bleibenden Zähne Platzmangel in Millimetern über 4 mm

Ein Beispiel aus dem Alltag: Bei den oberen Schneidezähnen liegt die Grenze bei 6 mm. Ein Überstand von 5 mm ist D2 und damit Privatleistung, ein Überstand von 7 mm ist D3 und damit Kassenleistung. Zwischen „die Kasse zahlt" und „Sie zahlen" liegen an dieser Stelle zwei Millimeter. Genau deshalb misst die Praxis und nicht der Küchentisch.

Wie gemessen wird

Die Einstufung erfolgt im späten Wechselgebiss, also wenn die bleibenden Zähne weitgehend durchgebrochen sind, und noch einmal unmittelbar vor Behandlungsbeginn. Maßgeblich ist die Messung in der Praxis. Millimeterwerte, die Sie zu Hause schätzen, weichen davon regelmäßig ab — nach oben wie nach unten.

Im KIG-Checker können Sie Ihre Befunde eintragen und sehen, welcher Grad daraus folgt. Auch das bleibt eine Orientierung: Der Checker rechnet exakt nach dem amtlichen Schema, aber er kann nicht in den Mund schauen.

Was die Kasse zahlt — und was nicht

Ab Grad 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ausgezahlt wird sie in zwei Schritten: Zunächst trägt die Kasse 80 Prozent, die restlichen 20 Prozent strecken Sie vor und bekommen sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück. Sind mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in Behandlung, sinkt der vorzustreckende Eigenanteil auf 10 Prozent.

Grad 1 und 2 zahlt die Kasse nicht. Eine Behandlung ist dann Privatleistung. Eine Zahnzusatzversicherung greift in diesen Fällen nur, wenn sie vor der Diagnose abgeschlossen wurde — welche Police dafür taugt, beurteilen wir nicht, dazu vermitteln wir nichts.

Nach der Behandlung stellt sich die Kostenfrage ein zweites Mal: Der Retainer, der das Ergebnis hält, ist nur in engen Ausnahmen Kassenleistung. Was ein Retainer kostet und was die Kasse dazugibt, rechnen wir auf einer eigenen Seite durch.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft
29.08.2026
Grundlage

Diese Seite gibt eine Orientierung, keine Diagnose. Die verbindliche Einstufung und jede Aussage über die Kostenübernahme im Einzelfall trifft allein eine kieferorthopädische Praxis zusammen mit Ihrer Krankenkasse.